Abstract
Die von den kantonalen Ausbildungsinstitutionen angebotenen Studiengänge zur Ausbildung von Lehrpersonen finden ihre Rahmung durch Anerkennungsreglemente, die von den kantonalen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren in der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erlassen werden. Im Jahr 2015 haben sich die kantonalen Bildungsdirektorinnen und Bildungsdirektoren in der EDK gegen die Regelung eines kombinierten Studiengangs «Sekundarstufe I/Schulische Heilpädagogik» ausgesprochen. Die vorliegende Arbeit zeigt, dass Fragen zur Qualität und zur Umsetzbarkeit des Studiengangs sowie zum Wettbewerb und zur Konkurrenz zwischen den Ausbildungsinstitutionen zu dessen Ablehnung geführt haben.

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