Über die Zeitschrift

Die Zeitschrift "Beiträge zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung" (BzL) befasst sich mit systematischen Fragen und Themen rund um die Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen. Sie versteht sich als Forum für den Fachdiskurs über aktuelle und künftige Entwicklungen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung in der Schweiz und in den deutschsprachigen Nachbarländern. Die BzL bietet Reflexionen zur Professionalisierung des Lehrberufs aus einer breit gefächerten Perspektive und leistet dadurch einen Beitrag zur Qualitätssicherung und Entwicklung der Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonen.

Die BzL richtet sich an alle Fachleute, die sich mit Lehrerinnen- und Lehrerbildung beschäftigen, namentlich Dozierende der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen an Pädagogischen Hochschulen und Universitäten, Lehrpersonen sowie Mentor:innen der berufspraktischen Studien, Studierende der Erziehungs- und Bildungswissenschaften bzw. der Fachdidaktiken, Institutionen der Bildungsforschung sowie Fachleute der Schulaufsicht und der Bildungsverwaltung.

Die BzL ist das Organ der Schweizerischen Gesellschaft für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (SGL-SSFE) und erscheint seit 1982 dreimal jährlich. Die Beiträge durchlaufen ein Peer-Review-Verfahren. Jede Ausgabe ist einem Schwerpunktthema gewidmet, das aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert wird. Ergänzend nehmen frei eingereichte Forumsbeiträge erziehungswissenschaftliche, hochschuldidaktische, fachdidaktische oder bildungspolitische Themen rund um die Lehrerinnen- und Lehrerbildung auf. Zudem weist die BzL auf interessante Neuerscheinungen hin und publiziert Rezensionen einschlägiger Bücher.

Open Access Policy

Die BzL ist eine Open-Access-Zeitschrift, d.h. alle Inhalte sind für Nutzerinnen und Nutzer kostenlos verfügbar entsprechend der BOAI-Definition von Open Access. Benutzer:innen sind berechtigt, die Volltexte der Artikel zu lesen, herunterzuladen, zu kopieren und für rechtmässige Zwecke zu verwenden. Die vorherige Zustimmung der Autor:innen muss dafür nicht eingeholt werden. Die Inhalte sind durch eine Creative Commons Namensnennung Lizenz (CC BY 4.0) geschützt.
Die BzL verlangt weder article processing charges (APCs) noch article submission charges (ASCs) und erlaubt den Autor:innen das Copyright ohne Einschränkungen zu behalten.

Begutachtungsverfahren

Eingereichte Manuskripte, die formal korrekt sind und aufgrund der thematischen Passung für eine Veröffentlichung in den BzL grundsätzlich geeignet erscheinen, werden mindestens zwei Gutachtenden zur eingehenden Beurteilung vorgelegt. Nach Eingang der Gutachten entscheidet die Redaktion darüber, ob der Beitrag in der eingereichten Form veröffentlicht, zur Überarbeitung an den Autor bzw. an die Autorin zurückgeschickt oder endgültig abgelehnt wird.

Publikationsethik

Die BzL ist bestrebt, die hohe Qualität ihrer Veröffentlichungen zu gewährleisten. Sie hält sich an hohe Standards für ethisches Verhalten und erwartet, dass diese auch von allen an der Veröffentlichung beteiligten Parteien eingehalten werden. Die BzL folgt dabei den Richtlinien des Committee on Publication Ethics (COPE) zur Wahrung der wissenschaftlichen Integrität.

Plagiarismus

Die BzL verpflichtet sich, nur Originalmaterial zu veröffentlichen, das weder an anderer Stelle bereits veröffentlicht wurde oder geprüft wird. Liegt ein Plagiatsverdacht vor, wird dieser geprüft und Plagiatsfälle werden sanktioniert.

Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI)

Die BzL erkennen das Potenzial von KI-Tools zur Unterstützung wissenschaftlicher Arbeit und des Publikationsprozesses an. Der Einsatz von KI-Tools ist zulässig, sofern die Grundsätze der wissenschaftlichen Integrität sowie der Schutz vertraulicher Daten zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sind.

Autor:innen sind für die Inhalte ihres bei den BzL eingereichten Manuskripts vollumfänglich verantwortlich, unabhängig davon, ob sie bei dessen Erstellung KI-Tools eingesetzt haben. Die BzL lassen keine KI-Systeme als Autor:innen oder Co-Autor:innen zu. Bei der Nutzung von KI-Tools stellen Autor:innen sicher, dass alle Aussagen und Quellenangaben von ihnen geprüft wurden. Sie beachten ethische und rechtliche Aspekte sowie Risiken, insbesondere im Hinblick auf geistiges Eigentum und den Umgang mit schützenswerten und vertraulichen Daten. Der Einsatz von KI-Tools ist daher sorgfältig abzuwägen.

Gutachtende müssen ihre Beurteilung auf eine sorgfältige Prüfung des Manuskripts und ihre eigene fachliche Einschätzung stützen. KI-Tools dürfen erst verwendet werden, nachdem sich Gutachtende eine eigene Meinung gebildet haben. Die Verantwortung für das Gutachten liegt allein bei den Gutachtenden. Der Einsatz von KI-Tools ist nur zur Unterstützung zulässig, beispielsweise zur sprachlichen Überarbeitung des Gutachtens, zur Strukturierung eigener Notizen oder bei der Literaturrecherche. Die Vertraulichkeit der Manuskripte und der Begutachtungsunterlagen ist jederzeit zu wahren. Manuskripte und Begutachtungsunterlagen dürfen nicht in KI-Tools hochgeladen oder eingegeben werden, sofern die betreffenden KI-Tools nicht nachweislich vertraulich und ohne Weiterverwendung der Daten arbeiten.

Bei einem Verstoss gegen diese Bestimmungen entscheidet die Redaktion über das weitere Vorgehen. Anschliessend informiert sie die betreffenden Autor:innen bzw. Gutachtenden über beschlossenen Massnahmen.

Interessenskonflikte 

Alle an der Veröffentlichung beteiligten Parteien müssen jeglichen finanziellen oder nicht-finanziellen Interessenkonflikt in Bezug auf das Manuskript offenlegen. Im Zweifelsfall ist die Redaktion der Zeitschrift zu kontaktieren.

Archivierung

Um die dauerhafte Verfügbarkeit der wissenschaftlichen Informationen zu gewährleisen, werden die Inhalte der Zeitschrift im PKP Preservation Network langzeitarchiviert.