EDK - Anerkennung der Lehrdiplome
Abstract
Aufgrund der "Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen" ist die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direkteren (EDK) ermächtigt, die Anerkennung der kantonalen Diplome zu regeln und die Mindestanforderungen an die Ausbildungen und an die auszuweisenden Qualifikationen festzulegen. Eine Koordinationsgruppe hat sukzessive für die verschiedenen Stufen Expertengruppen eingesetzt und sie mit der Aufgabe der Erarbeitung der Reglemente über die Anerkennung der Lehrdiplome beauftragt. Für die Primarstufe liegt das in mehreren Sitzungen entwickelte Reglement seit dem 20. August 1997 vor. Der Entwurf ist nach dessen Bereinigung durch die Koordinationsgruppe dem Vorstand der EDK mit dem Antrag der Eröffnung der Vernehmlassung unterbreitet worden. In der Folge wurde er jedoch durch das EDK-Generalsekretariat im Auftrag des EDK-Vorstandes in wesentlichen Punkten abgeändert. Die Schweizerische Konferenz der Direktorinnen und Direktoren der Institutionen der Lehrerbildung (SKDL/CSDIF) sowie die Schweizerische Gesellschaft für Lehrerinnen- und Lehrerbildung (SGL/SSFE) wehren sich nachdrücklich gegen die "Aufweichung" der Anforderungen an die Vorbildung der Studierenden und gegen das Herunterschrauben der Ansprüche an die Qualifikation der Dozentinnen und Dozenten.