Überfälliges Promotionsrecht für Pädagogische Hochschulen aus Sicht des Berufsverbands LCH

Autor/innen

  • Beat A. Schwendimann Pädagogische Arbeitsstelle LCH

DOI:

https://doi.org/10.36950/bzl.41.1.2023.10051

Schlagwörter:

Pädagogische Hochschulen, Promotionsrecht, doppeltes Kompetenzprofil, Laufbahnentwicklung, EdD-Programme

Abstract

Der Berufsverband LCH fordert seit vielen Jahren ein Promotionsrecht für Pädagogische Hochschulen. Ein eigenes Promotionsrecht würde die Verbindung von forschungsbasierter Praxis und praxisorientierter Forschung stärken, mehr Dozierende von Pädagogischen Hochschulen mit doppeltem Kompetenzprofil hervorbringen und neue Laufbahnentwicklungsmöglichkeiten für Lehrpersonen eröffnen. Insbesondere ein Promotionsrecht für einen «Doctor of Education» (EdD) nach angelsächsischem Vorbild entspricht diesen Zielen. Von einer engeren Verknüpfung von Forschung und Praxis würde das gesamte Schweizer Bildungssystem profitieren.

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Veröffentlicht

2023-04-01

Zitationsvorschlag

Schwendimann, B. A. (2023). Überfälliges Promotionsrecht für Pädagogische Hochschulen aus Sicht des Berufsverbands LCH. BzL - Beiträge Zur Lehrerinnen- Und Lehrerbildung, 41(1), 26-29. https://doi.org/10.36950/bzl.41.1.2023.10051