Überfälliges Promotionsrecht für Pädagogische Hochschulen aus Sicht des Berufsverbands LCH
DOI:
https://doi.org/10.36950/bzl.41.1.2023.10051Schlagwörter:
Pädagogische Hochschulen, Promotionsrecht, doppeltes Kompetenzprofil, Laufbahnentwicklung, EdD-ProgrammeAbstract
Der Berufsverband LCH fordert seit vielen Jahren ein Promotionsrecht für Pädagogische Hochschulen. Ein eigenes Promotionsrecht würde die Verbindung von forschungsbasierter Praxis und praxisorientierter Forschung stärken, mehr Dozierende von Pädagogischen Hochschulen mit doppeltem Kompetenzprofil hervorbringen und neue Laufbahnentwicklungsmöglichkeiten für Lehrpersonen eröffnen. Insbesondere ein Promotionsrecht für einen «Doctor of Education» (EdD) nach angelsächsischem Vorbild entspricht diesen Zielen. Von einer engeren Verknüpfung von Forschung und Praxis würde das gesamte Schweizer Bildungssystem profitieren.
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Veröffentlicht
2023-04-01
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Rubrik
Beitrag in Themenheft
Zitationsvorschlag
Schwendimann, B. A. (2023). Überfälliges Promotionsrecht für Pädagogische Hochschulen aus Sicht des Berufsverbands LCH. BzL - Beiträge Zur Lehrerinnen- Und Lehrerbildung, 41(1), 26-29. https://doi.org/10.36950/bzl.41.1.2023.10051