Abstract
Das Zürcher Schulsystem verzichtet auf den Einsatz von Fachleuten als Schulinspektoren. Dafür besteht ein spezieller Beratungsdienst für Junglehrer, der auch für den Wahlfähigkeitsantrag zuständig ist. Im folgenden Beitrag wird ausgeführt, wie die Junglehrerberater die Doppelaufgabe des Beratens und Beurteilens sinnvoll zu lösen versuchen.

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