Beratungsauftrag und -tätigkeit des Schulinspektors
Abstract
Der Inspektor führt die Bemühungen der Lehrerbildung weiter, aber in anderer, umfassenderer Aufgabenstellung. Er hat einerseits den amtierenden Lehrer in seiner Schulsituation zu beraten, ihn als staatliche Instanz andererseits zu beaufsichtigen. Geht das? Allenfalls: Welche äusseren Formen der Aufsicht gewährleisten eine wirkungsvolle Beratung?
Veröffentlicht
1988-04-01
Zitationsvorschlag
Stucker, J. (1988). Beratungsauftrag und -tätigkeit des Schulinspektors. BzL - Beiträge Zur Lehrerinnen- Und Lehrerbildung, 6(1), 69–75. https://doi.org/10.36950/bzl.6.1.1988.7
Rubrik
Beitrag in Themenheft